TLT-Turbo: Innovative Lufttechnik seit mehr als 175 Jahren.
Bei uns finden Sie für jeden Anwendungsfall den richtigen Ventilator.
Axialventilatoren kommen überall dort zum Einsatz, wo große Volumenströme mit geringen Druckerhöhungen gefördert werden sollen.
Entsprechend groß sind ihre Einsatzmöglichkeiten:
Neben der alltäglichen Nutzung zur Ent- und Belüftung von Gebäuden oder als Tisch-, Rohr- oder Kanalventilator werden Axialventilatoren auch zur Gebäudeentrauchung oder zur Kühlung eingesetzt.
Das umfassende Programm an TLT Axialventilatoren lässt keine Wünsche offen und deckt weltweit alle denkbaren Einsatzgebiete ab:
Explosionsgefährdete Umgebungen, große Tunnel- und Metroprojekte, Tiefgaragen, Sportstadien, Flughäfen, Einkaufzentren und Fabrikanlagen – um nur eine kleine Auswahl zu nennen.
Für jeden Einbauort und für jede Anforderung: Axialventilatoren von TLT-Turbo!
Als „Erfinder“ des Entrauchungsventilators entwickeln unsere Experten technische Innovationen wie beispielsweise 400 ̊C Tunnel-Axialventilatoren mit hydraulischer Laufschaufelverstellung, die bei der Entrauchung des Elbtunnels in Hamburg zum Einsatz kommen und an der MPA in Braunschweig für diesen Zweck extra zertifiziert wurden.
TLT-Turbo steht für einen wirtschaftlichen Betrieb mit höchstem Wirkungsgrad, geringem Geräuschpegel und einer Produktpalette, die jeder Anforderung und jedem Einbauort gerecht wird.
Selbstverständlich entsprechen unsere Axialventilatoren der neuen IEC/EN 60034-30 – unsere eigens entwickelte Produktlinie „GreenLine“ steht für besonders intelligente und energiesparende Ventilatorentechnologie bei maximaler Leistung.
Eine hocheffiziente Drehzahlregelung sowie die Verwendung modernster und eigens entwickelter Motoren macht’s möglich!
Ob zur Ent- oder Belüftung, Entrauchung oder zur Garagenlüftung:
Unser umfassendes Angebot an Axialventilatoren überzeugt gleich durch mehrere stichhaltige Argumente.
Kontakt:
Unsere Ansprechpartner im Technischen Vertrieb, stehen Ihnen jederzeit
unter der Rufnummer +49 (0)6621 / 950-380 zur Verfügung.  | |